Egal in

welchem Fall,

wir gehen

im Dialog

zur Lösung.

Familienrecht

Arbeitsrecht

Sozialrecht

Erbrecht

Familienrecht

BEZIEHUNGEN

NEU DEFINIERT

Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ist oftmals durch eine erhebliche Konfliktbelastung gekennzeichnet. Dies ist zum einen in der psychischen Belastung der beteiligten Parteien nach einer erfolgten Trennung bzw. nach Scheitern der Ehe, zum anderen aber auch in der Fülle der regelungsbedürftigen familienrechtlichen Fragen, in denen die Parteien Einvernehmen erzielen müssen, begründet. Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht unterstützt sie in dieser Situation und gibt rechtliche Sicherheit. 

Die konsequente Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche meiner Mandanten beinhaltet dabei die außergerichtliche Vertretung ebenso wie die gerichtliche Geltendmachung, notfalls durch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren).
Gleichzeitig biete ich als Anwältin für Familienrecht in Weimar meinen Mandanten und Mandantinnen auch Beratung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung von Vereinbarungen zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern an, insbesondere durch Ausarbeitung von Eheverträgen (vor oder während der Ehe) bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen (zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen). Dabei übernehme ich als Anwältin für Familienrecht in Weimar auch, soweit erforderlich, die Auswahl und Beauftragung eines Notars

Eine wichtige Tätigkeit als Familienrechtsanwältin bildet die Unterhaltsberechnung oder Überprüfung und gegebenenfalls Abänderung von Unterhaltstiteln. Neben der Berechnung von  Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Nachehelichen Unterhalt, können sich Fragen auch zum Elternunterhalt ergeben. Dabei muss man wissen, dass die im Internet befindlichen Unterhaltsrechner keine Rechtssicherheit geben. Die einzutragenden Parameter sind viel zu allgemein und können die sehr komplexe Einkommensbereinigung und Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten nicht rechtssicher ermitteln. Hinzu kommen neue Herausforderung der Unterhaltsberechnung durch die aktuellen Betreuungsmodelle (Wechselmodell, Nestmodell).

Letzlich können Sie nur mit Hilfe kompetenter familienrechtlicher Beratung eine rechtssichere Unterhaltsberechnung zur Titulierung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt vornehmen oder abändern lassen. Unterhaltsrechner im Internet können eine sichere Ermittlung von Unterhaltsansprüchen nicht bieten.

 Wir helfen Ihnen!

Darüber hinaus wird das Familienrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch eine erhebliche Anzahl gesetzlicher Regelungen und gleichzeitig zu beachtender Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen (Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht) sowie durch eine umfangreiche Rechtsprechung, teilweise sogar mit erheblichen regionalen Unterschieden, geprägt.
Diese Problematik macht eine kompetente familienrechtliche Beratung für den Betroffenen unabdingbar.

Auch bei Fragen des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist familienrechtliche anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. Ob Sie das alleinige Sorgerecht beantragen wollen oder als Vater oder Mutter das Umgangsrecht regeln wollen, ist eine frühe Betreuung und Auslotung der rechtlichen Möglichkeiten durch eine Rechtsanwältin für Familienrecht zu empehlen. Soweit zwischen den Eltern eine gemeinsame Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit nicht besteht, läßt die Rechtsprechung in zunehmendem Maße wieder die Übertragung des allgemeinen Sorgerechts auf einen Elternteil zu, soweit dies dem Kindeswohl dient.
Für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung nicht lebt, ist regelmäßig die Ausgestaltung eines großzügigen und fairen Umgangsrechts wichtig.
Weiterhin erhält das eheliche Güterrecht, insbesondere die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich, vielfach zentrale Bedeutung, da es neben dem Unterhaltsrecht und dem Recht des Versorgungsausgleichs maßgeblich die spätere wirtschaftliche Lebensstellung der Ehegatten prägt. Schließlich sind im Zuge vermehrter Eheschließungen zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalität bzw. Ehepartnern ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, zunehmend Grundsätze des internationalen Privatrechts zu beachten.

 

»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu Deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

das sollten

sie wissen

Sie sollten so früh wie möglich anwaltlichen Rat einholen.
Unüberlegte Versprechungen, voreilig – schlimmstenfalls ohne Konsultation eines Anwalts unterschriebene (notarielle) – Vereinbarungen oder gar versäumte Fristen, können später regelmäßig kaum oder nur schwer rückgängig gemacht werden.

Wenn sich Ihr Leben wie im Falle einer Trennung oder Scheidung derart gravierend verändert, erspart der frühe Schritt zum Anwalt oftmals Ärger und Geld. Lassen Sie sich dabei nicht von einem vielfach völlig falschen Bild anwaltlicher Honorare abschrecken. Eine anwaltliche Erstberatung – und diese ist in familienrechtlichen Angelegenheiten geradezu zwingend – darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr als 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer kosten.

In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, für diese Beratung und auch für die Kosten des Scheidungsverfahrens staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Derjenige, der den Scheidungsantrag oder weitere familienrechtliche Ansprüche bei Gericht geltend macht, muss immer anwaltlich vertreten sein.

Schließlich noch ein Hinweis: Ein Anwalt darf immer nur eine der Parteien vertreten . Sollte Ihnen Ihr Ehegatte daher vorschlagen, die Scheidung mit „seinem“ Anwalt durchzuführen, sollten Sie spätestens vor dem Abschluss von Vereinbarungen irgendwelcher Art die Meinung eines „eigenen“ Anwalts einholen.

Bearbeitungs-

leistungen

Arbeitsrecht

zum schutz

ihrer Arbeit

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht ist Teil der Zivilrechtsordnung und umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Das Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten. 

»Wo Unrecht zu
Recht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.«

Bertold Brecht

das sollten

sie wissen

Vor allem bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein. Streitigkeiten können sich ergeben bei Kündigungen oder Abmahnungen zur Kündigugnsvorbereitung, über Entgelt, Eingruppierung, Urlaub, Überstunden, bei Mobbing oder beim Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um einige zu nennen. Der Anwalt kennt die einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtssprechung. Er hilft die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten und eine Entscheidung zum effektiven Vorgehen zu treffen.

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht richten sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit. Sie sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten in erster Instanz selbst. Mithilfe von Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Rechtsschutzversicherung oder staatlicher Prozesskostenhilfe können Sie die Anwaltskosten teilweise oder komplett refinanzieren.

 

Das Arbeitsrecht ist in verschiedenen innerstaatlichen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und in Tarifverträgen geregelt. Die meisten Arbeitsgesetze sind als Schutzgesetze des Arbeitnehmers ausgestaltet (z.B. Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz etc.), um die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers auszugleichen. Das Arbeitsrecht regelt einerseits die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (sog. Individualarbeitsrecht). Unter kollektiven Arbeitsrecht versteht man hingegen die Regelungen der Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen wie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. durch Tarifverträge oder durch Mitbestimmungsrechte in Unternehmen).

Um die im Arbeitsvertrag festgehaltene Tätigkeit auszuüben, für die er einen Lohn erhält, benötigt der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit. Diese wird als Arbeitszeit bezeichnet. Gesetzliche Schutzbestimmungen regeln dabei die Arbeitszeit pro Tag, pro Monat, pro Jahr sowie Unterbrechungen wie Pausen und Urlaub. Es ist zudem festgehalten, wann der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit beginnen und aufhören muss.Das Arbeitszeitgesetz legt die gesetzlich anerkannte Höchstarbeitszeit fest und regelt zudem die Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Zeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich und darf zehn Stunden nicht überschreiten. Außerdem dürfen Arbeitnehmer an höchstens 60 Tagen im Jahr zehn Stunden arbeiten.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BUrlG legt dabei für jeden Arbeitnehmer einen gesetzlich garantierten Mindesturlaub fest. Dieser beträgt für eine 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage im Jahr. In Arbeit- oder Tarifverträgen kann von dem gesetzlichen Mindesturlaub abgewichen werden, wobei ein geringerer als der gesetzliche Mindesturlaub wirksam nicht vereinbart werden kann.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für Kündigungen des Arbeitgebers muss einer von drei gesetzlich festgelegten Gründen vorliegen. Personenbedingte Kündigung: Sind Sie lange oder häufig kurz krank und können aufgrund dessen die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen, dann kann es zur Kündigung kommen. Betriebsbedingte Kündigung: Wird der Betrieb stillgelegt, fallen aufgrund Auftragsmangel Arbeitsplätze weg, kann dies ein Grund für eine Entlassung sein. Verhaltensbedingte Kündigung: Verletzen Sie schuldhaft Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und lassen Sie sich durch Abmahnungen nicht davon abhalten, kann der Arbeitgeber ebenfalls kündigen. Eine konkrete Rechtsauskunft zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

Bearbeitungs-

leistungen

Sozialrecht

DIE VERTEIDIGUNG

IHRER RECHTE

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Das Sozialrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Aber auch völkerrechtliche Bezüge sind für das Sozialrecht zunehmend bedeutsamer geworden, so insbesondere die Vorgaben, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergeben. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte.

»Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit.«

Gustav Radbruch

das sollten

sie wissen

Das Sozialrecht hat für den rechtssuchenden Bürger eine hohe materielle Bedeutung. Richtet ein Bürger einen Anspruch gegen einen Sozialversicherungs- oder Sozialleistungsträger, liegt in den meisten Fällen ein erheblicher Einschnitt in der Lebensführung des Betroffenen mit Auswirkungen auf die finanziellen Grundlagen vor. Unfall, Krankheit, Behinderung, Alter, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit lösen in der Regel eine Vielzahl von Leistungsansprüchen gegen die Solidargemeinschaft aus. Lassen Sie sich bei der Geltendmachung der Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt beraten und unterstützen.

Sollten Sie noch am Anfang Ihrer beruflichen Karriere stehen und deshalb ein zu geringes Einkommen haben, so gibt es einige Leistungen und Zuschüsse, von denen viele gar nichts wissen. Wir ermitteln gerne für Sie, zu welchen Mitteln Sie berechtigt sind und helfen Ihnen bei der erfolgreichen Beantragung. Sollten Sie andernfalls genau wissen, was Ihnen zusteht und dennoch Schwierigkeiten haben, diese Ansprüche durchzusetzen, erledigen wir auch das gerne für Sie.

Bearbeitungs-

leistungen

Erbrecht

RICHTIG ERBEN

UND VERERBEN

Das Erbrecht gilt als eines der schwierigsten, weil umfangreichsten Rechtsgebiete. Allein das BGB enthält fast 500 Vorschriften zum Erbrecht. Hinzu kommen eine Vielzahl erbrechtsrelevanter Nebengesetze, sowie bei Auslandberührung die unterschiedlichen, erbrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes.
Obwohl nach Schätzungen in Deutschland jährlich ca. 200 Milliarden € vererbt werden, haben nur ca. ¼ aller Bürger ein Testament. Der Rest, also ¾ der Bevölkerung in Deutschland, verlässt sich statt dessen auf die Erbfolge, die das Gesetz regelt. Dies mag einerseits darin begründet sein, dass sich der Mensch nur ungern mit dem Thema Tod befasst. Die Praxis der erbrechtlichen Beratung zeigt jedoch, dass das „Verlassen auf das Gesetz“ oftmals auf fatalen Irrtümern basiert. Die gesetzliche Erbfolge steht oftmals gerade nicht im Einklang mit dem tatsächlichen Willen oder den Vorstellungen zur Weitergabe des Vermögens im Todesfall. Solche Irrtümer lassen sich nach dem Tod in der Regel nicht mehr korrigieren.

Daher empfehle ich als Rechtsanwältin und Kanzlei:

Jeder braucht
ein Testament!

Die wohl bekannteste Form des Testaments ist das „Berliner Testament“, in welchem sich Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, an wen das Erbe nach dem Tod des Längerlebenden fallen soll. Vielfach unbekannt ist dabei, dass bei diesem Testament der Längerlebende je nach Formulierung nach dem Tod des Erstversterbenden kein neues Testament mehr errichten kann. Daneben gibt es Spezialtestamente wie z.B. das Behindertentestament, das Testament für Patchworkehen, das Geschiedenentestament oder das Unternehmertestament.

das sollten

sie wissen

Zuerst erben die engsten Verwandten, das sind die Kinder und Enkel. In der gesetzlichen Erbfolge kommen danach die Eltern und die Geschwister und erst anschließend Tanten und Onkel. Hier erläutern wir die gesetzliche Erbfolge ausführlich

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